Begutachtung

Fragestellung:

Eine neuropsychologische Begutachtung ist immer dann erforderlich, wenn aufgrund einer Hirnerkrankung oder -verletzung Störungen höherer kognitiver Funktionen, des emotionalen Erlebens und des Verhaltens, zu erwarten sind. Neurologische Diagnosen und strukturelle Veränderungen, die sich in bildgebenden Verfahren zeigen, stellen keine Beschreibung der möglichen Beeinträchtigungen in der beruflichen bzw. allgemeinen Lebensführung und Teilhabe der betroffenen Person dar. Um dieses und mögliche verfügbare Ressourcen zu erfassen, ist Diagnostik neuropsychologischer Funktionen erforderlich. Dabei ist es zu beachten, dass neuropsychologische Funktionsstörungen auch ohne mit üblichen bildgebenden Verfahren nachweisbare morphologische Veränderungen möglich sind. Das neuropsychologische Gutachten beantwortet Fragen nach dem Vorhandensein und dem Ausmaß solcher Funktionsstörungen sowie über die Auswirkungen der Störungen auf die Aktivität und die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Außerdem kann es sich zu therapeutischen bzw. rehabilitativen Möglichkeiten äußern und zu Fragen bezüglich der Wiedereingliederung und Prognose Stellung nehmen.

Auftraggeber kommen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen, es geht um Fragen in Bezug auf alle Lebensbereiche der betroffenen Person:  private und gesetzliche Versicherungen (z.B. bei Fragen der Erwerbs- und  Berufsunfähigkeit), Versorgung nach dem Schwerbehindertengesetz, das soziale Entschädigungsrecht und das Beamtenversorgungsgesetz. Außerdem werden neuropsychologische Gutachten auch bei Fragen nach der Verhandlungsfähigkeit im Strafprozess, bei Fragen nach der Geschäftsfähigkeit und Testierfähigkeit sowie bei Fragen der Fahrtauglichkeit von Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Behörden in Auftrag gegeben. Der Weg der Auftragsvergabe verläuft häufig über neurologische oder neurochirurgische Gutachter. Diese können während eigener Begutachtung die Notwendigkeit eines neuropsychologischen Gutachtens feststellen. Es kommt jedoch auch vor, dass neuropsychologische Gutachten direkt in Auftrag gegeben werden.