Kostenübernahme
Wer sind die Kostenträger?
Die Kosten für eine neuropsychologische Untersuchung und Therapie werden unter bestimmten Voraussetzungen von allen gesetzlichen und privaten Kostenträgern getragen. Gerne klären wir im Voraus telefonisch mit Ihnen die Einzelheiten der Kostenübernahme.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV): Die ambulante neuropsychologische Therapie ist seit 2/2012 eine anerkannte vertragsärztliche Leistung, d.h. Versicherte haben, unter Berücksichtigung der in der Richtlinie genannten Kriterien, Anspruch auf diese Therapie. Die Kriterien sind wie folgt: Es besteht eine erworbene Hirnschädigung (muss in einer Klinik oder ambulant durch eine Fachpraxis für Neurologie / Psychiatrie bestätigt werden), das Schädigungsdatum soll nicht länger als fünf Jahre in der Vergangenheit liegen (in begründeten Fällen auch länger!). Eine neuropsychologische Indikation, eine sogenannte F0 Diagnose, wird in probatorischen Sitzungen durch Neuropsychologinnen geprüft. Eine Überweisung soll die genaue Diagnose der Hirnerkrankung und das Diagnosedatum beinhalten. Seit 1/ 2013 sind spezielle Abrechnungsziffer für Neuropsychologie vorhanden (s.g. EBM-Ziffern, 30930 bis 30935).
Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfen: Nach einem Erstgespräch werden die Kosten direkt bei der Versicherung beantragt. Privatpatienten benötigen vor Beginn der Behandlung eine Kostenübernahmezusage durch ihre Versicherungsgesellschaft, Beamte zusätzlich eine Zusage der Beihilfe. Neuropsychologische Diagnostik und Therapie sind beihilfeberechtigt.
Gesetzliche Unfallversicherungen: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (BG, UK) - falls die Hirnverletzung durch einen Arbeitsunfall, d.h. Unfall in der Arbeits- oder Ausbildungsstätte, oder s.g. Wegeunfall verursacht worden ist. Es bedarf einer vorherigen Kostenzusage, der Kostenträger nimmt i.d.R. mit uns Kontakt auf.
Private Versicherungen, Haftpflicht- oder Unfallversicherungen (UV): im Rahmen eines versicherten Unfalles. Der Kostenträger nimmt i.d.R. direkt Kontakt mit uns auf. Nach Unfallverletzungen mit neurologischen und/oder neuropsychologischen Folgen können die Behandlungskosten über private REHA-Dienste abgewickelt werden. Diese werden von den Haftpflicht- oder Unfallversicherungen beauftragt.
Selbstzahler: Falls Kriterien für eine der oben genannten Versicherungen nicht erfüllt sind, können Sie sich entscheiden als Selbstzahler zu kommen. Die Kosten für eine neuropsychologische Untersuchung und Beratung in Fragen der Fahreignung nach Hirnverletzung kann aktuell nur als Selbstzahlerleistung abgerechnet werden.
Übernahme der Fahrtkosten: Eine Übernahme der Fahrtkosten für einen Taxi- oder Krankentransport ist in bestimmten Fällen durch die einzelnen Kostenträger möglich, hängt jedoch von der medizinischen Notwendigkeit ab. Sie ist durch die einzelnen Kostenträger unterschiedlich geregelt. Mehr siehe unten http://www.patientenbeauftragter.de