Diagnostik

Eine neuropsychologische Untersuchung  wird vor Beginn einer Therapie oder auch als Einzelleistung durchgeführt.  

Ziel:

Es wird ein Funktionsprofil erstellt,  um die Folgen einer Hirnerkrankung oder –Verletzung zu beurteilen  und einen detaillierten Überblick über die vorhandenen Probleme, aber auch die Stärken der betroffenen Person, zu gewinnen. Die Diagnostik kann der Planung und Evaluation von neuropsychologischen und anderen Behandlungsmaßnahmen dienen. Es kann sich um eine Erstuntersuchung oder Verlaufsuntersuchung handeln, mit  der Fragestellung zur  Erwerbsfähigkeit, Fahreignung, Effekte einer medikamentösen Therapie, Demenzabklärung usw. Für neuropsychologische Begutachtung siehe Abschnitt „Begutachtung“.

Ablauf:

Eine neuropsychologische Untersuchung kann,  je nach Fragestellung, über mehrere Stunden dauern. Je nach Belastbarkeit werden Pausen eingebaut.

Am Anfang wird die untersuchte Person zum Verlauf der aktuellen Beschwerden sowie zum schulischen, beruflichen und  familiären Hintergrund befragt.  Wenn möglich, werden auch die Angehörigen nach deren Einschätzung befragt (Fremdanamnese). Es wird eine Testuntersuchung durchgeführt, die die  persönlichen Stärken und Schwächen der betroffenen Person erfassen soll.

Untersucht werden folgende Hirnfunktionen: Wahrnehmungsleistungen, räumlich-perzeptive und -konstruktive Leistungen, Aufmerksamkeitsteilleistungen, Gedächtnis und Lernen, Problemlösen, Planen und Kontrollfunktionen, s.g. exekutive Funktionen, Sprachvermögen, Denkvermögen (bzw. Intelligenz), Zahlenverarbeitung und Rechenleistungen sowie Affektivität und Persönlichkeitsstil. Mit Selbstbeurteilungsbögen werden affektive Aspekte untersucht, z.B. Depression oder Ängste.

Es kommen Papier-Bleistift und computergestützte Testverfahren zum Einsatz. Die Testergebnisse werden mit alters-, bildungs- und geschlechtsspezifischen Normdaten verglichen. Die Beurteilung und ggf. empfohlene therapeutische Maßnahmen werden mit dem Betroffenen und, wenn erwünscht, mit Angehörigen besprochen und ein Bericht verfasst. Falls eine neuropsychologische Therapie empfohlen wird, dient der Befund der Therapieplanung. Diese Untersuchungen gehören zum Leistungskatalog der Krankenversicherungen (siehe „Neuropsychologie“, Kostenübernahme).   

Bei der Beurteilung der Fahreignung und Verkehrsberatung nach Hirnverletzung oder –erkrankung werden mit Hilfe computerunterstützter Testverfahren die fahrrelevanten kognitiven Leistungen, vor allem die Aufmerksamkeitsteilleistungen und Reaktionsgeschwindigkeit, untersucht und beurteilt. Die Beurteilung  wird häufig durch eine praktische Fahrverhaltensprobe ergänzt.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine befürwortende Bescheinigung als Nachweis dafür dienen, dass der Vorsorgepflicht nachgekommen worden ist. Sollte eine amtliche Abklärung der Fahreignung durch die zuständige Behörde notwendig sein, können Betroffene  bei den notwendigen Vorbereitungen neuropsychologisch unterstützt und begleitet werden. (siehe auch www.gnp.de  - Service –Infobroschüren des AK-Fahreignung)

Diese Untersuchungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen und müssen privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt werden.   

Neuropsychologische Begutachtung - siehe Abschnitt „Begutachtung“