Begutachtung

Ablauf

Die ProbandInnen werden darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Begutachtung keine Schweigepflicht der Untersucherin gegenüber dem Auftraggeber besteht. Sie werden angehalten, ihr optimales Leistungsverhalten zu zeigen.

Bei der Durchführung der Untersuchung werden verschiedene Informationsquellen herangezogen: Exploration und Erhebung der Anamnese, Verhaltensbeobachtung durch die Untersucherin, spezifische neuropsychologische Testverfahren und Fremdanamnese durch Befragung einer Bezugsperson, falls dies für eine adäquate Beantwortung der Fragestellung notwendig erscheint.

Die klinische Neuropsychologie verfügt über wissenschaftlich anerkannte Verfahren (Tests), die eine differenzierte Objektivierung und Einschätzung des kognitiven Funktionsniveaus und eine Einordnung emotionaler Funktionen anhand von Normdaten erlauben. Die Testergebnisse der untersuchten Person werden dabei in Relation zu Leistungen relevanter Bezugsgruppen (Alter, Ausbildung, Geschlecht) sowie zu dem angenommenen prämorbiden Niveau gesetzt.

Die wichtigsten Bereiche der Untersuchung sind: Aufmerksamkeitsteilleistungen, Lernen und Gedächtnis, Exekutivfunktionen, Wahrnehmung, Intelligenz, Sprache und Sprechen, emotionales Erleben und Verhalten, Persönlichkeit, psychische Reaktionen auf das verursachende Ereignis sowie Beschwerdevalidierung  

Wer kann eine neuropsychologische Begutachtung durchführen? Für die sachgerechte Erstellung eines neuropsychologischen Gutachtens sind eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der klinischen Neuropsychologie erforderlich.  Daher sollte der neuropsychologische Gutachter oder die Gutachterin einen Studienabschluss in Psychologie haben und als Klinischer Neuropsychologe oder Neuropsychologin anerkannt sein (GNP, Weiterbildungsordnung der Kammer). Zu Ausbildungszwecken können auch entsprechend qualifizierte WeiterbildungskandidatInnen, unter Supervision, in die Erstellung von Gutachten miteinbezogen werden.